Startseite > Lexikon-Einträge > H > HerausgabeHerausgabeist die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an dem Ort, an dem sich die Sache bestimmungsgemäß befindet. Beim Eigentumsherausgabeanspruch muss daher der Eigentümer die Sache abholen und die Kosten der Abholung tragen. Diesen Inhalt teilen: Teilen auf FacebookTeilen auf TwitterTeilen auf LinkedinTeilen auf PinterestTeilen bei Xing
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