Die Jahresabschlussprüfung
 betrifft mittelgroße und große Kapitalgesellschaften, also alle GmbHs und AGs in einer
 entsprechenden Größenordnung. Geprüft werden Jahresabschluss und Lagebericht von
 fachkundigen Abschlussprüfern, in der Regel sind das Wirtschaftsprüfer. Diese erstellen
 einen Prüfungsbericht, der alle wesentlichen Angaben enthält. Nach erfolgter Prüfung im
 Rechnungswesen des Unternehmens erteilt der Abschlussprüfer den sogenannten
 Bestätigungsvermerk oder das Testat. Erst nach erfolgter Abschlussprüfung kann der
 Jahresabschluss durch die entsprechenden Aufsichtsgremien festgestellt werden. Bei
 publizitätspflichtigen Unternehmen wird der Jahresabschluss beim zuständigen
 Handelsregister hinterlegt.

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