Für das von einem
 Unternehmer zur Finanzierung des im Betrieb gebundenen Kapitals zur Verfügung gestellte
 Eigenkapital angesetzte kalkulatorische Kosten, die im Sinne des Prinzips der
 Opportunitätskosten einen nicht ausgezahlten Zins vergleichbar dem als Betriebsausgaben
 ansetzbaren Fremdkapitalzins erfassen soll. Der Unternehmer einer Personengesellschaft
 soll damit über den kalkulierten und letztlich verdienten Preis der Produkte einen
 Gegenwert für das zur Verfügung gestellte Eigenkapital erhalten. Zur Berechnung der
 kalkulatorischen Zinsen wird das Eigenkapital mit einem eventuell an vergleichbaren
 Fremdkapitalsätzen orientierten kalkulatorischen Zinssatz multipliziert. Der
 kalkulatorische Zinssatz kann auch das Anspruchsniveau der Eigenmittelverzinsung durch den
 Unternehmer ausdrücken.

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