Wie kann mich das Arbeitsamt bei meiner Existenzgründung unterstützen?
Bei Gründungen aus der Arbeitslosigkeit kann ein Überbrückungsgeld beim Arbeitsamt beantragt werden. Durch das JOB-Aktiv-Gesetz sind hier einige positive Änderungen eingetreten. Die Förderung entspricht in etwa der Höhe des zuletzt gezahlten Arbeitslosengeldes bzw. der Arbeitslosenhilfe und wird bis zu 26 Wochen gezahlt. Zusätzlich wird ein Drittel der Kosten der Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung pauschal übernommen.
Faustformel: ALG x 1,7
Dem Antrag auf Überbrückungsgeld muss eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. Unternehmensberater) beigefügt werden, die Auskunft über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens gibt.
Antragsformulare und Informationen zur Förderung sind beim örtlichen Arbeitsamt erhältlich.
Nähere Informationen findet man direkt beim Arbeitsamt (Link öffnet neues Fenster).
Das Arbeitsamt fördert auch die Einstellung von Arbeitskräften, die mindestens 3 Monate Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben. Der Eingliederungszuschuss bei Neugründung nach § 226 ff SGB III kann von allen Unternehmen, die nicht älter als zwei Jahre sind und nicht mehr als 5 Arbeitskräfte beschäftigen, beantragt werden. Er beträgt 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes für höchstens 12 Monate.
Die Förderung ist mit einem anderen Lohnkostenzuschuss nicht kombinierbar. Anträge nimmt das örtliche Arbeitsamt entgegen.
Kann mich das Arbeitsamt bei der Qualifizierung zur Selbständigkeit durch die Übernahme von Seminarkosten unterstützen?
Dies ist generell möglich. Erkundigen Sie sich bei Ihrem örtlich zuständigen Arbeitsamt.
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