Arbeitssicherheitsunterweisung – So setzen Sie sie korrekt durch

Arbeitssicherheitsunterweisung

Neben dem technischen Arbeitsschutz sind Arbeitssicherheitsunterweisungen eine wesentliche Voraussetzung, um im Betrieb eine hohe Arbeitssicherheit aufrechtzuerhalten. Vor allem dann, wenn nicht alle Gefährdungen beseitigt werden können, ist das sicherheitsgerechte Verhalten der Arbeitsausführende sehr wichtig. Es ist auch Aufgabe der Führungskräfte, für eine entsprechende Sicherheitskultur zu sorgen.

Vorschriften und Regelungen zum betrieblichen Arbeitsschutz können nur dann greifen, wenn auch die Mitarbeiter diese aktiv leben und umsetzen. Dementsprechend müssen Sie jeden Beschäftigten zu einem sicheren Verhalten anweisen und informieren. Sie müssen Ihre Mitarbeiter aufklären und motivieren. Hierfür hat der Gesetzgeber die sogenannten Sicherheitsunterweisungen vorgeschrieben.

Betriebsanweisungen sind ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit im Arbeitsschutz

Eine Betriebsanweisung ist eine verbindliche, schriftliche Anforderung eines Vorgesetzten an seine Arbeitnehmer, die speziell auf das Unternehmen bzw. eine Tätigkeit und einen Arbeitsplatz bezogenen sind. Damit wird die in der Betriebsanweisung genannten Tätigkeit geregelt. Das sichere Verhalten wird in der Arbeitsanweisung genau definiert. Daher sind Betriebsanweisungen auch Grundlage für die Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen. Gleichzeitig dienen sie als praxisorientierte Dokumentation für die erforderliche Schutzmaßnahme.

Gesetzlich sind Betriebsanweisungen in verschiedenen Bereichen gefordert und zum Beispiel in der BetrSichV, der BioStoffV und der GefStoffV definiert. In ihnen wird geregelt, wie richtig mit Gefahrstoffen, krankheitserregenden biologischen Arbeitsstoffen oder Arbeitsmitteln umgegangen wird. In der Anweisung ist festgelegt, welche Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen hinsichtlich der Gefahren einzuhalten sind. Gleichzeitig sind in den Anweisungen auch Informationen zur Ersten Hilfe oder für das richtige Verhalten im Gefahrenfall festgelegt.

In den Betriebsanweisungen müssen Sie die im § 5 ArbSchG festgelegten Schutzmaßnahmen berücksichtigen. Zudem gilt:

  • Sie müssen das Sprachniveau an Ihre Beschäftigten anpassen, denn es ist eine verständliche Form gefordert.
  • Das bedeutet, dass Fachbegriffe und Fremdwörter zu vermeiden sind.
  • Anweisungen sind konkret zu halten und bei Änderungen im Arbeitsablauf oder im Betrieb müssen die Betriebsanweisungen aktualisiert werden.
  • Es ist daher empfehlenswert, die Betriebsanweisungen regelmäßig zu überarbeiten.

Welche Anweisungspflichten im Arbeitsschutz gibt es?

Die übertragenen Arbeitsaufgaben müssen deutlich formuliert und dementsprechend müssen die Mitarbeiter in den Anweisungen über die mit der Tätigkeit verbundenen Gefahren und die Maßnahmen zu deren Minimierung unterwiesen werden. Das bedeutet, dass Ihre Mitarbeiter wissen müssen, welche Schutzausrüstung beispielsweise zu nutzen ist. Kurzgespräche über diese Maßnahmen haben sich bewährt und regen Mitarbeiter zum Mitdenken an. In diesen Gesprächen sollten Sie die folgenden Fragen klären:

  • Welche Gefahren gibt es bei dieser Tätigkeit?
  • Was kann im schlimmsten Fall passieren?
  • Wie können Sie Ihre Mitarbeiter schützen?

Die Ergebnisse können Sie in dem Gespräch mit Ihren Mitarbeitern auf einem Flipchart festhalten. Achten Sie während der Unterweisung auf die Äußerungen Ihrer Mitarbeiter und greifen Sie diese auf. Am Ende fassen Sie alle wichtigsten Punkte zusammen und treffen verbindliche Regelungen und Vereinbarungen. Arbeitsunterweisungen müssen schriftlich dokumentiert werden. Halten Sie nicht nur die Inhalte fest, sondern versehen sie die Unterweisung mit einem Datum und lassen Sie die Unterwiesenen diese unterschreiben.

Wann muss die Arbeitssicherheitsunterweisung erfolgen?

Das ArbSchG verlangt, dass Arbeitgeber ihre Beschäftigten über den Gesundheitsschutz und über deren Sicherheit angemessen und ausreichend während ihrer Arbeitszeit unterweisen. Diese Unterweisungspflicht ist noch in einigen weiteren Verordnungen und Gesetzen festgelegt. Die DGUV-Vorschrift 1 verlangt, dass die Unterweisung zu dokumentieren und mindestens einmal im Jahr erfolgen muss.

Im § 29 JArbSchG wird diese Frist sogar auf ein halbes Jahr bei Jugendlichen verkürzt. Unabhängig davon muss die Sicherheitsunterweisung immer dann wiederholt werden, wenn sich am Arbeitsplatz sicherheitsrelevante Aspekte ändern. Dazu gehört auch der Einsatz von neuen Maschinen. Führen Sie zum Beispiel im Lagerbereich eine neue Bodenreinigungsmaschine ein, müssen Sie eine Arbeitsanweisung erstellen, wie der Industrieboden sachgemäß und sicher mit der Maschine gereinigt wird.

Wer darf die Sicherheitsunterweisung durchführen?

Verantwortlich für die Unterweisung ist nicht die Fachkraft für Arbeitssicherheit, sondern Sie als Arbeitgeber selber. In der Regel werden Sie diese Pflicht an Ihre Führungskräfte oder an die unmittelbaren Vorgesetzten des Arbeitnehmers delegieren. Betriebsärzte, Sicherheitsfachkräfte oder andere Experten werden hierfür unterstützend und beratend mit einbezogen.

Die zu unterweisenden Personen müssen vertraut sein mit den Tätigkeiten, den betrieblichen Abläufen, den Schutzmaßnahmen und der Gefährdung. Sie müssen auch die hierfür notwendigen sozialen und kommunikativen Fähigkeiten mitbringen. Die Inhalte der Unterweisung müssen leicht verständlich präsentiert werden.

Welche Anforderungen an eine Sicherheitsunterweisung gibt es?

In der Sicherheitsunterweisung müssen Sie abhängig von der jeweiligen Tätigkeit und dem Arbeitsbereich alle relevanten Inhalte aufgreifen. Dazu gehören auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften oder die Vorschriften aus Gesetzen und Regeln, wie zum Beispiel von den Unfallkassen. Denn sollte ein Arbeitsunfall passieren, werden die Arbeitsschutzbehörden und die Unfallversicherungsträger einen Nachweis über die Unterweisung anfordern und diese prüfen.

Lassen Sie daher, um dieser Dokumentationspflicht zu genügen, alle Teilnehmer unterschreiben mit Datum, wann diese zu welchen Themen genau unterwiesen wurden. Solche Nachweise müssen Sie mindestens zwei Jahre, besser länger aufbewahren. Begreifen Sie solche Unterweisungen nicht als lästige und formale Pflicht, sondern nutzen Sie sie als ein hochwirksames Führungsinstrument. Wenn Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig unterweisen, schaffen Sie eine gute Basis für ein sicherheitsgerechtes Verhalten und profitieren gleichzeitig von einer hohen Rechtssicherheit.

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