Warum eine Firma im Ausland gründen?

Eine Firma im Ausland gründen

Haben Sie auch schon einmal mit dem Gedanken gespielt, eine Firma außerhalb Deutschlands zu gründen? Viele Unternehmer und Selbstständige plagen früher oder später Zweifel, ob sich der deutsche Firmenstandort im digitalen Niemandsland mit seinem Hang zur Bürokratie rentiert.

Aus welchen konkreten Gründen entscheiden sich Firmen für einen Standortwechsel und welche Nachteile hat ein deutscher Firmenstandort? Kann man in anderen Ländern tatsächlich Steuern sparen und wie gründet man eine Firma im Ausland? Dieser Artikel liefert Antworten!

Warum entscheiden sich Firmen für einen Standort im Ausland?

Deutschland genießt weltweit einen guten Ruf und verfügt über gut ausgebildete Fachkräfte, ein solides Schulsystem, eine attraktive Infrastruktur und den bekannten deutschen Arbeitergeist.

Jedoch stellen Unternehmer, Selbstständige und Freelancer schnell fest, dass ein Firmenstandort in Deutschland nicht nur mit Vorteilen einhergeht. Denn in Deutschland erwarten Gründer hohe Steuern, eine fehlende digitale Infrastruktur und bürokratische Hürden.

Gleichzeitig bieten Länder innerhalb und außerhalb der Europäischen Union zahlreiche verlockende Voraussetzungen für Firmen. Ferner lässt sich im Ausland auf einfachem Wege eine Offshore Firma gründen.

Welche Nachteile hat ein Firmenstandort in Deutschland?

  • Steuerliche Nachteile für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH): In der EU werden die Gewinne einer GmbH im Durchschnitt mit 21,9 Prozent versteuert. In Deutschland fallen circa 15 Prozent Körperschaftssteuer und 15 Prozent Gewerbesteuer an. Das macht eine Gewinnbesteuerung von 30 Prozent Deutschland erhebt damit im weltweiten Vergleich die vierthöchste Steuer auf Unternehmen.
  • Steuerliche Nachteile für Personengesellschaften und Selbstständige: Ab einem Jahreseinkommen von 57.919 Euro wird in Deutschland der Einkommenssteuersatz von 48 Prozent angewendet.
  • Hohe Arbeitskosten: Start-ups können in der Regel nur wenige Mitarbeiter einstellen. Denn in Deutschland verdienen Fachkräfte vergleichsweise viel.
  • Die deutsche Gründungskultur: In Deutschland geht man auf Nummer Sicher. Das spiegelt sich auch in dem gesellschaftlichen Ansehen von Gründern und Selbstständigen wider. Denn wer sich hier risikobereit zeigt und einen Fehler begeht, gilt in Deutschland als inkompetent.
  • Bürokratische Hürden: Mit der Gründung einer GmbH in Deutschland geht ein Gesellschaftervertrag einher, der notariell beglaubigt werden muss. Auch der Buchhaltungsaufwand inklusive einer Jahresbilanz-Erstellung und der Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im Bundesanzeiger ist groß und kostenaufwendig.
  • Die ausbleibende Digitalisierung: Die Kommunikation mit Ämtern erfolgt in Deutschland per Brief oder per Telefon. Die Abgabe der Steuererklärung ist zwar digital möglich, jedoch stürzt das System regelmäßig ab. Im Vergleich dazu locken Länder wie Estland oder Dänemark mit digitalisierten Verwaltungsvorgängen.

Wie spart man Steuern mit einer Firmengründung im Ausland?

In vielen Ländern dieser Welt gelten geringere Steuersätze als in Deutschland. Allerdings sollten Interessierte die Gründung im Ausland gut überdenken und sich ausreichend Zeit für die Recherche einräumen. Denn Fehler bei der Gründung können zu saftigen Steuernachzahlungen und doppelten Besteuerungen führen.

Innerhalb der EU ist es einfach und schnell möglich, außerhalb von Deutschland eine Firma zu gründen. Aber auch Drittländer oder die USA erleichtern Unternehmen die Firmengründung und den Standortwechsel, indem die Gründung komplett online erfolgt. Dabei gilt es, die folgenden Punkte zu beachten.

Der Standort der Geschäftsleitung

Um Steuern zu sparen, muss sich nicht nur der Standort einer Firma im Ausland befinden, sondern auch der Geschäftsführer. Denn wer sein Unternehmen von Deutschland aus leitet, unterliegt dem deutschen Steuergesetz. Er wird sowohl in Deutschland als auch im Ausland zur Kasse gebeten. Im Falle einer Doppelbesteuerung bestehen keine steuerlichen Vorteile mehr.

Um nicht als unbeschränkt steuerpflichtig zu gelten, sollten Sie als Geschäftsführer deshalb ins Ausland ziehen. In der Regel greift die sogenannte Wegzugbesteuerung. Diese entfällt nur dann, wenn es sich um eine Neugründung eines Unternehmens im Ausland handelt oder der Geschäftsführer vor der Gründung als Angestellter tätig war.

Eine kostenintensivere Alternative stellt das Pendeln dar. Dies ist jedoch nur dann ratsam, wenn Sie sich als Unternehmer auf Ihr Personal im Ausland verlassen können. Schließlich befinden Sie sich nicht permanent vor Ort.

Um das Pendeln zu beweisen, muss Buch über die Reisen geführt werden. Die Dokumentation wird dem Finanzamt in Deutschland vorgelegt.

Einen Geschäftsführer vor Ort einstellen

Wer nicht auswandern oder pendeln möchte, kann einen Geschäftsführer vor Ort einstellen. So lassen sich Steuern sparen. Allerdings fallen Zusatzkosten an, sodass die Vor- und Nachteile im Einzelfall abzuwägen sind.

Fazit

Ein Firmenstandort im Ausland kann sich lohnen. So entscheiden sich immer mehr Gründer und Selbstständige für eine Firmengründung im Ausland. Denn neben steuerlichen Nachteilen und hohen Arbeitskosten lassen bürokratische Hürden und die fehlende Digitalisierung Unternehmer an ihrem deutschen Standort zweifeln.

Um in einem Land mit einem geringen Steuersatz langfristig Geld zu sparen und nicht doppelt besteuert zu werden, sollte der Geschäftsführer entweder eine Auswanderung in Betracht ziehen oder pendeln und die Reisen dokumentieren. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Einstellung eines Geschäftsführers im Ausland.

1 Kommentar

  1. Gut zu wissen, dass der Einkommenssteuersatz bei 48 Prozent liegt, wenn das Jahreseinkommen über 57.919 Euro beträgt. Ich habe ein Geschäftskonzept entwickelt und möchte damit meine eigene Firma gründen. Für die Realisierung werde ich die Tage noch einen Anwalt für Gesellschaftsrecht konsultieren.

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