Abgabe

Gem. Abgabenordnung (AO)
Oberbegriff für alle Steuern, Gebühren, Beiträge und Sonderabgaben. Während Steuern
Abgaben ohne konkreten Gegenleistungsanspruch aufgrund der Finanzhoheit einer
öffentlich-rechtlichen Körperschaft darstellen (z. B. Einkommensteuer), sind Gebühren
und Beiträge Abgaben mit einem konkreten Gegenleistungsanspruch. Während Beiträge nur
anfallen, wenn die Gegenleistung in Anspruch genommen wird (z. B. Erschließungsbeitrag),
müssen Gebühren auch bezahlt werden wenn die Gegenleistung nicht genutzt wird (z. B.
Rundfunkgebühren). Zölle und steuerliche Nebenleistungen (z. B. Zwangsgelder) stellen
ebenfalls Abgaben dar.

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