Abmahnung, allg.

Im Sinne einer Verwarnung
ein mündlicher oder schriftlicher Hinweis auf ein pflicht-, treue- oder vertragswidriges
Verhalten unter Androhung von Sanktionen im Wiederholungsfall. Eine Abmahnung gegenüber
Mitarbeitern kann z. B. erfolgen bei Verletzung von Arbeitsvertragspflichten bevor eine
schriftliche Kündigung ausgesprochen wird, gegenüber Konkurrenten bei unlauterer Werbung
(Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG) vor einer Unterlassungsklage oder bei
Verletzung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Abmahnungen werden außerdem häufig ausgesprochen bei missbräuchlicher Verwendung von
Gebrauchsmustern, Patenten oder Lizenzen sowie von Firmennamen. Wird der Verwarnung nicht
nachgekommen, kann eine Klage auf Schadensersatz angestrengt werden. Die Pflicht zur
Abmahnung sowie die Einhaltung von Fristen ist im Arbeitsrecht bzw. im Gesellschaftsrecht
geregelt

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