Allonge

Ist der
Platz auf dem Wechsel zu klein, so kann er verlängert werden. Diese Verlängerung nennt
man Allonge.
ist ein fest und dauerhaft mit dem
Wechsel verbundenes Blatt, auf das Indossamente, Bürgschaftserklärungen oder
Wechselproteste, nicht jedoch Annahmeerklärungen gesetzt werden können, wenn das
Wechselpapier selbst hierfür nicht mehr ausreicht ( Art. 13 Abs. 1 Satz 1 WG, Art. 81
Abs. 1 und 3 WG).

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