Arbeitsförderung

Die Arbeitsförderung ist
das Kernstück der staatlichen Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik . Sie soll dazu beitragen,
die Ausgleichsprozesse am Arbeitsmarkt zu unterstützen und dadurch Arbeitslosigkeit
möglichst zu vermeiden bzw. bei deren Eintritt die negativen individuellen und
gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen so weit wie möglich zu begrenzen. Diesen Zielen
dienen in erster Linie die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung und – diesen
nachrangig – die Entgeltersatzleistungen der Arbeitslosenversicherung . Das im Dritten
Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) geregelte Leistungssystem der Arbeitsförderung wird durch
Leistungen nach anderen Gesetzen, Richtlinien und Arbeitsmarktprogrammen ergänzt.

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