Arbitrage (Klausel)

Arbitrage bedeutet
handelsrechtlich, dass der Käufer bei Sach- oder Qualitätsmängeln statt Wandelung nur
Minderung geltend machen kann und über Art und Umfang dieser Mängel und die dafür
angemessene Minderung je nach örtlichem Handelsbrauch ein Schiedsgutachten oder ein
Schiedsgericht entscheiden soll.

Im Wirtschaftsleben versteht man unter Arbitrage den Ausgleich verschieden hoher Preise
derselben Ware an verschiedenen Märkten dadurch, dass an den Plätzen mit den niedrigeren
Kursen gekauft und die höhere Gewinnspanne oder die steigende Nachfrage ausgenutzt wird.

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