ATLAS

Das „Automatisierte Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem“, kurz ATLAS genannt, hat zum Ziel, auf der Grundlage von Artikel 61 Zollkodex (Formen der Zollanmeldung) den kommerziellen Warenverkehr mit Drittländern weitgehend kommerziell abzuwickeln. Im Internet steht unter http://www.zoll-d.de in der Rubrik „Verfahren ATLAS“ ein Merkblatt zum Herunterladen für die Anwendung in der Praxis zur Verfügung.

Die Verfahrensanweisung ATLAS – Einfuhr richtet sich verbindlich an Benutzer und Teilnehmer, Zollstellen und Importeure. Sie betrifft die Einrichtung und Dokumentation, den Funktionsumfang der Anwendungen, die Zollbehandlung und den Vorsteuerabzug/Ersatzbelege für Einfuhrumsatzsteuer.

Die Verfahrensanweisung ATLAS – Versand – betrifft das gemeinsame/gemeinschaftliche Versandverfahren, zielgerichtet auf das „New computerised Transit System / NCTS)“. Sie ist für Benutzer und Teilnehmer ebenfalls verbindlich.

Die Verfahrensanweisung ATLAS – Einfuhr, veröffentlicht in den VSF-Nachrichten N 42 99 Nr. 310 vom 10.09.99 richtet sich verbindlich an Benutzer und Teilnehmer, Zollstellen und Importeure. Sie betrifft die Einrichtung und Dokumentation, den Funktionsumfang der Anwendungen, die Zollbehandlung und den Vorsteuerabzug/Ersatzbelege für Einfuhrumsatzsteuer .

Die Verfahrensanweisung ATLAS -Versand- betrifft das gemeinsame/gemeinschaftliche Versandverfahren, zielgerichtet auf das „New computerised Transit System (NCTS)“. Sie ist für Benutzer und Teilnehmer ebenfalls verbindlich (VSF-Nachrichten N 20 2000 Nr. 175 vom 10.05.00).

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