Wenn ein Handelsunternehmen
zahlungsunfähig wird oder sich überschuldet, so müssen dessen Gläubiger damit rechnen,
dass ihre Forderungen nicht mehr realisiert werden können und wertlos werden. Deshalb
wird manchmal der Versuch unternommen, den Zusammenbruch durch die Gründung einer
Auffanggesellschaft zu mildern. Aus den Erträgen der Auffanggesellschaft sollen die
Altschulden abgetragen und ihre Einlagen bezahlt werden, so dass der ehemalige Schuldner
nach der Durchführung wieder Inhaber der neuen Firma werden kann.
Eine Auffanggesellschaft wird von Schuldnern und Gläubigern gemeinsam gegründet. Das
notleidende Geschäft wird in die neue Gesellschaft eingebracht. Sie soll vorliegende
Aufträge übernehmen und so auch die Arbeitsplätze sichern. Um den endgültigen Verlust
der in dem Unternehmen steckenden wirtschaftlichen Werte zu verhindern, muss dem
Unternehmen vor allem neues Kapital zugeführt werden. Insofern sind zunächst die
Gläubiger aufgefordert, zusätzliche Geldmittel einzulegen, damit die Gesellschaft
weiterarbeiten kann.
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