Zweck der
 Ausbildungsversicherung ist im Gegensatz zur Risikolebensversicherung nicht die Versorgung
 von Begünstigten beim vorzeitigen Todesfall des Versicherten, sondern die Ansammlung und
 Sicherung des Kapitals auf den Zeitpunkt hin, zu dem das begünstigte Kind die
 Auszahlungssumme erhalten soll. Eine Ausbildungsversicherung sollte schon frühzeitig
 abgeschlossen werden, da dies in aller Regel mit günstigeren Konditionen verbunden ist.
 Empfohlen wird der Abschluss einer Ausbildungsversicherung deshalb schon kurz nach der
 Geburt des Kindes.

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