Außergewöhnliche Belastungen (Personal)

Außergewöhnliche
Belastungen werden auf Antrag durch Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte
(Freibetrag) oder bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer durch das Finanzamt
berücksichtigt.

Eine außergewöhnliche Belastung liegt vor, wenn dem Arbeitnehmer zwangsläufig größere
Aufwendungen erwachsen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher
Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands. Unter Aufwendungen
sind Barausgaben oder auch Sachleistungen zu verstehen, die tatsächlich erbracht worden
sind. Zwangsläufig sind die Aufwendungen, wenn der Arbeitnehmer sich ihnen aus
rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

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