Beteiligungscontrolling

Koordination,
Unterstützung und Steuerung der Beteiligungsgesellschaften im Hinblick auf die
bestmögliche Erreichung der Gesamtunternehmensziele sowie der Zielvorgaben für einzelne
Gesellschaften. Das Beteiligungscontrolling erstreckt sich nicht nur auf die Beteiligungen
im Sinne von § 271 HGB, sondern auf alle Anteile, die an selbständigen juristischen
Einheiten gehalten werden. Die zunehmende Verflechtung der Wirtschaft und die damit
einhergehenden Akquisitionen und Verselbständigungen einzelner Unternehmensbereiche haben
dazu geführt, daß in fast allen größeren Unternehmen eigene Beteiligungsressorts (z.T.
auf Vorstandsebene) eingerichtet wurden. Das Instrumentarium des
Beteiligungscontrolling mit einem fest vorgegebenen Berichtsrhythmus und -inhalt erstreckt
sich zum einen als operatives Controlling insbesondere auf die klassischen
bilanzanalytischen Kennzahlen und Kennzahlensysteme und zum anderen als strategisches
Controlling vor allem auf die Ermittlung von Beteiligungs- bzw. Unternehmenswerten.

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