Betriebsnotwendiges Kapital

Unter betriebsnotwendigem
Kapital versteht man das gesamte Eigen- und Fremdkapital, das zum Zweck der betrieblichen
Leistungserstellung im Unternehmen gebunden ist. Ermittelt wird es auf der Grundlage der
Bilanzwerte. Betriebsnotwendiges Kapital darf keinen anderen Verwendungszwecken zugeführt
werden. Es kann beispielsweise nicht auf dem Kapitalmarkt zur Verzinsung angelegt werden.
Auf der Grundlage des betriebsnotwendigen Kapitals werden in der Kostenrechnung die
entgangenen kalkulatorischen Zinsen berechnet.

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