Fremdkapital

Finanzielle Mittel, die dem
Unternehmen – im Gegensatz zum Eigenkapital – zeitlich befristet überlassen werden. Das
Fremdkapital und Eigenkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital. Die Fremdkapitalgeber
erhalten, soweit es sich um Kredite handelt, im Gegensatz zum Eigenkapital eine
erfolgsunabhängige Verzinsung. In der Praxis finden sich aber auch Mischformen zwischen
Eigen- und Fremdkapital, z. B. Optionsanleihen. Das Fremdkapital in der Bilanz setzt sich
gem. § 266 III HGB zusammen aus: Rückstellungen, Verbindlichkeiten und den passiven
Rechnungsabgrenzungsposten. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wird in Höhe der darin
enthaltenen Steuerverpflichtung (i.d.R. vereinfachend mit 50%) dem Fremdkapital
zugerechnet. Das Fremdkapital stellt eine wichtige Bezugsgröße im Rahmen der Bildung von
Finanzierungsregeln dar und beeinflusst über die Höhe der Fremdkapitalzinsen die
Gesamtkapitalrentabilität. Dieser Zusammenhang wird im Rahmen des Leverage Effektes
betrachtet.

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