Buchhaltung

Für die Buchführung
zuständiger Bereich im Unternehmen (z. B. eine Abteilung), in dem die Bücher geführt –
also gehalten – werden. Dabei werden – bei der doppelten Buchführung – folgende Bücher
unterschieden: (1) die sog. Grundbücher, die der vollständigen Erfassung der
Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge dienen, (2) die sog. Hauptbücher, in denen
die in den Grundbüchern erfassten Geschäftsvorfälle nach sachlichen Kriterien in sog.
Sachkonten übertragen werden und (3) die Nebenbücher (Hilfsbücher), welche die Aufgabe
haben, die Aussagekraft der Hauptbücher zu verbessern, indem bestimmte Teilbereiche
detailliert erfasst und ins Hauptbuch übertragen werden. Hierzu zählen insbesondere die
Kontokorrentbuchhaltung (Einzeldarstellung der Forderungen und Verbindlichkeiten), die
Kassenbuchhaltung, die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung (-abrechnung), die Anlagenbuchhaltung
und die Material- und Lagerbuchhaltung. Je nachdem, ob die Buchhaltung (Haupt- und
Nebenbücher) Aufgaben des externen oder internen Rechnungswesens übernimmt ist weiter zu
differenzieren in die Finanz- bzw. Geschäftsbuchhaltung (für externe Zwecke) und die
Betriebsbuchhaltung (für interne Zwecke).

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