Bürgschaft

Bürgschaft ist die
Verpflichtung einer Person (Bürge) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der
Verbindlichkeit des Schuldners einzustehen (§ 765 BGB). Mit der Bürgschaft erhält der
Gläubiger neben dem Anspruch gegen den Schuldner die Möglichkeit, auf das Vermögen des
Bürgen zuzugreifen. Die Bürgschaft wird häufig zur Absicherung von Krediten verlangt,
dient aber auch der Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen.
Begründet wird die Bürgschaft durch einen schriftlichen Vertrag zwischen dem Bürgen und
dem Gläubiger (Bürgschaftsvertrag). Eine Verpflichtung nur gegenüber dem Schuldner,
für dessen Verbindlichkeit einzustehen, ist keine Bürgschaft.

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