Flexible Plankostenrechnung

Plankostenrechnung auf
Vollkostenbasis, bei der in der Kostenstellenrechnung die gesamten Gemeinkosten auf
Kostenstellen und in der Kostenträgerrechnung die gesamten Kosten auf die Kostenträger
zugerechnet werden. Abhängig davon, welche Plangröße verwendet wird (Prognose aufgrund
von Normalkosten oder Standardkosten) sind unterschiedliche statistische bzw. analytische
Verfahren zur Kostenplanung und -prognose einzusetzen. Im wesentlichen unterscheidet sich
die flexible von der starren Plankostenrechnung durch die Annahme alternativer künftiger
Beschäftigungsdaten, so dass alternative Abweichungsanalysen sowohl bezüglich der
künftig verbrauchten Mengen als auch der künftigen Preise für Material und Löhne
zugrundezulegend ist. Die flexible Plankostenrechnung kann auch auf Teilkostenbasis
erfolgen, und wird dann als Grenzplankostenrechnung bezeichnet.

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