Freizone

Freizonen und Freilager –
früher auch als Freihafen bezeichnet – dienen dem Umschlag und der zeitlich unbegrenzten
Lagerung von Waren aller Art zum Zweck des Außenhandels und des Schiffbaus. Der Vorteil
liegt für Unternehmen darin, daß eingeführte Waren erst zum Zeitpunkt der Entnahme aus
der Freizone oder dem Freilager verzollt werden müssen. Auch eine Weiterbearbeitung der
Waren ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

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