Gesellschaftsrecht Belgien

In Belgien wird wie im
deutschen Recht eine Unterscheidung zwischen Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die dem
Zivilrecht unterliegen, und den in der Bundesrepublik bekannten Handelsgesellschaften
getroffen. Das belgische Gesellschaftsrecht ist dem deutschen sehr ähnlich und weist nur
geringfügige Unterschiede zu diesem auf.

Alle Gesellschaften müssen in ein Handelsregister (registre du commerce) eingetragen
werden, das bei dem zuständigen Handelsregistergericht geführt wird.

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