Gesellschaftsrecht Frankreich

Das Gesellschaftsrecht in
Frankreich zeigt große Ähnlichkeiten zu den Unternehmensformen und rechtlichen
Voraussetzungen, die für Unternehmen in der Bundesrepublik bestehen. In Frankreich
unterscheidet man wie in der Bundesrepublik Gesellschaften bürgerlichen Rechts von
Handelsgesellschaften, die dem Handelsrecht unterliegen. Alle Gesellschaften müssen in
ein Gesellschaftsregister (ähnlich dem Handelsregister) eingetragen werden, das beim
zuständigen Handelsgericht geführt wird.

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