Grundsatz der formellen Bilanzkontinuität

Grundsatz ordnungsmäßiger
Bilanzierung (GoBil) zur Sicherstellung der formalen Vergleichbarkeit einzelner
Jahresabschlüsse im Zeitablauf. Er umfasst:

  • die sog. Bilanzidentität, wonach die Wertansätze der Schlussbilanz mit denen der
    Eröffnungsbilanz des Folgejahres übereinstimmen müssen (§ 252 I Nr. 1 HGB)
  • die Beibehaltung der Gliederung der Bilanz- und GuV im Zeitablauf (§ 265 I 1 HGB)
  • die Beibehaltung eines einmal gewählten Abschlussstichtags.

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