Haftungsausschluss

Der Haftungsausschluss –
auch als Freizeichnung bekannt – ist der vertragliche Ausschluss einer gesetzlichen
Haftung. Im Rahmen der Vertragsfreiheit ist die Freizeichnung mit Ausnahme des
Ausschlusses der Haftung für vorsätzliche Vertragsverletzung (§ 276 II BGB
und   §278 BGB) zulässig. Grundsätzlich sind Haftungsklauseln jedoch eng
auszulegen. Wenn Zweifel über ihren Inhalt bestehen, sollte eher zugunsten des anderen
Vertragspartners entschieden werden.

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