Als I. bezeichnet man im
Gegensatz zum Handwerk Produktions- und Dienstleistungsformen, die durch bedeutende
Kapitalausstattung, Einsatz von Managern und Mitarbeitern, fehlende oder nur leitende
Mitarbeit des Betriebsinhabers und maschinelle, arbeitsteilige Produktion gekennzeichnet
sind. Die genannten Indizien müssen dabei nicht sämtlich gegeben sein, es genügt, wenn
einige den Betrieb entscheidend prägen. In industriemäßiger Form bedarf die Betätigung
in einem Handwerk keiner Genehmigung.
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