Mantelkauf

ist der Erwerb von Anteilen
einer GmbH, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat. Der Erwerber will die
Gründungskosten sparen und Verluste der GmbH vor dem M. von künftigen Gewinnen abziehen.
Der steuerliche Verlustvortrag wird nicht gewährt, wenn der neue Gesellschafter mehr als
75% der Anteile übernimmt und die GmbH ihren Geschäftsbetrieb mit überwiegend neuem
Betriebsvermögen wieder aufnimmt (Wegfall der wirtschaftlichen Identität, § 8 IV KStG).

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