Passivtausch

Bilanzveränderung, die
sich nur auf der Passivseite der Bilanz niederschlägt und erfolgsneutral ist, da nur eine
Umbuchung, ein "Tausch", zwischen Passivpositionen erfolgt, so daß die
Bilanzsumme und damit das Eigenkapital unverändert bleibt. Ein Passivtausch ergibt sich
z. B. beim Begleichen einer Lieferantenverbindlichkeit durch Ausstellung eines Wechsels,
wodurch sich ein Zugang bei den Wechselverbindlichkeiten und eine entsprechende
Verminderung der Lieferverbindlichkeiten ergibt.

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