Subsidiaritätsprinzip

Ursprünglich Begriff aus
der katholischen Soziallehre, wonach im Staat auf der obersten Ebene nur das geregelt
werden soll, was von der unteren Ebene nicht gewährleistet werden kann. Übertragen wurde
der Begriff auf die betriebliche Personalführung und im Bereich der Versicherung. Demnach
hat sich ein Vorgesetzter nur um Probleme zu kümmern, die von unteren Hierarchien nicht
bewältigt werden bzw. Individualversicherungen sollen den Zwangs- oder
Kollektivversicherungen vorgehen, d.h. jeder soll seine Alters-, Unfallrisiken etc. selbst
freiwillig tragen. Das Kollektiv soll nur hinzutreten, wenn der Einzelne bei der
Entscheidung überfordert ist.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*