Wirtschafts- und Währungsunion

Nach dem Vertrag über die Europäische Union
ist die W. das Ziel der gemeinsamen Wirtschaftspolitik. Verwirklicht ist es in erster
Stufe durch den Binnenmarkt, die zweite Stufe wird durch die Gründung des Europäischen
Währungsinstituts sowie die Konvergenzprogramme des Art. 109e EGV eingeleitet. Die dritte
Stufe bildet die Schaffung einer gemeinsamen Währung (Euro) mit einer einheitlichen
gemeinschaftlichen Währungsbank.ndungen, z.B. Einbauten, kann er Ersatz verlangen.

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