Zollbehörden

sind Bundesfinanzbehörden; sie unterstehen
dem BMF. Örtliche Behörden sind die Hauptzollämter (mit ihren Dienststellen:
Zollämter, Zollkommissariate) und die Zollfahndungsstellen; diese sind u.a. zuständig
für die Erforschung von Steuerdelikten, die sich auf die von den Hauptzollämtern
verwalteten Steuern beziehen.

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