Einkommensteuertarif

Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er beträgt für das Jahr 2000 13.499 DM/26.999 DM (Ledige/ Verheiratete). Ab dem Jahr 2001 steigt der Grundfreibetrag auf 14.093 DM/28.187 DM, ab dem Jahr 2003 auf 7.426 Euro/14.853 Euro (ca. 14.524 DM/29.049 DM) und ab dem Jahr 2005 beträgt der Grundfreibetrag 7.664 Euro/15.329 Euro (ca. 14.989 DM/29.979 DM).

In der linear-progressiven Zone im Jahr 2000 steigen die Steuersätze auf das über dem Grundfreibetrag liegende Einkommen von 22,9 Prozent auf 25 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 17.495 DM/ 34.991 DM, ab dem Jahr 2001 von 19,9 Prozent auf 23 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 18.089 DM/36.179 DM, ab dem Jahr 2003 von 17 Prozent auf 24,97 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 12.755 Euro/25.511 Euro (ca. 24.946 DM/49.893 DM) und im Jahr 2005 von 15 Prozent auf 23,97 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 12.739 Euro/25.479 Euro (ca. 24.915 DM/49.831 DM).

In der anschließenden zweiten linear-progressiven Zone werden die Einkommen im Jahr 2000 mit Steuersätzen zwischen 25 Prozent und 51 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 114.695 DM/ 229.391 DM erfasst. Ab dem Jahr 2001 mindert sich die Belastung auf eine Spanne zwischen 23 Prozent und 48,5 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 107.567 DM/215.135 DM, ab dem Jahr 2003 zwischen 24,97 Prozent und 47 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen auf 52.292 Euro/104.585 Euro (ca. 102.274 DM/204.549 DM) und ab dem Jahr 2005 zwischen 23,97 Prozent und 42 Prozent bei einem zu versteuernden Einkommen von 52.151 Euro/104.303 Euro (101.998 DM/ 203.997 DM). 15 0 30 45 60 75 90 105 120 135 150 0 10 20 30 40 50 60 Tarif 1998 Tarif 2005 53% 42% zu versteuerndes Einkommen in TDM Grenzbelastung in Prozent Leistungsfreundliche Senkung des Grenzsteuersatzes, sowohl für untere und mittlere Einkommen als auch im Spitzenbereich.

Im darauf folgenden Bereich (so genannte obere Proportionalzone) wird jeder Einkommenszuwachs gleichbleibend mit 51 Prozent (Jahr 2000), 48,5 Prozent (Jahr 2001/2002), 47 Prozent (Jahr 2003/2004) und 42 Prozent (ab dem Jahr 2005) besteuert.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*