Zölle
Die Vereinfachung besteht insbesondere darin, dass für die Waren zunächst eine Zollanmeldung abgegeben werden darf, die nicht alle sonst benötigten Angaben enthält. Die fehlenden Angaben sind erst später nachzureichen. Bei entsprechender Bewilligung können diese Angaben auch für die in einem bestimmten Zeitraum eingeführten Waren in einer einzigen ergänzenden Zollanmeldung zusammengefasst angemeldet und die Einfuhrabgaben in einer Summe entrichtet werden. Vereinfachte Verfahren sind: – die unvollständige Zollanmeldung, bei der der Zollstelle für die eingeführte Ware eine Zollanmeldung abgegeben wird, die nicht alle erforderlichen Angaben enthält oder der nicht alle Unterlagen beigefügt sind; – das vereinfachte Anmeldeverfahren, bei dem der Zollstelle für die einzelnen Sendungen eine vereinfachte Zollanmeldung abgegeben wird, die nur die wesentlichen Angaben zu enthalten braucht; – das Anschreibeverfahren, bei dem die Waren im Betrieb des Warenempfängers in "Anschreibungen" erfasst und – weitgehend ohne unmittelbare Mitwirkung der Zollstelle – in ein Zollverfahren überführt werden.
Antworten