Sachbezüge und Geldvorteile – Regelungen für 2022

Sachbezüge und Geldvorteile

Schon immer wurde durch Geschenke die Wertschätzung ausgedrückt. Ein Geschenk stärkt das Vertrauen und schafft Reziprozität. Davon hat jeder etwas. Gleichfalls können Geschäftsbeziehungen und auch die geleistete Arbeit ins richtige Licht rücken.

Als Unternehmer können Sie mit kleinen Aufmerksamkeiten zum Beispiel die Motivation Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern. Es handelt sich dabei um eine langfristige Strategie, wobei nicht davon ausgegangen werden muss, dass sich die Beschenkten an diese Sonderleistungen gewöhnen. Speziell für das Jahr 2022 sollten Sie als Unternehmer jedoch die aktuellen Regelungen kennen. Dies soll Gegenstand dieses Ratgebers sein.

Anhebung der Freigrenze für Mitarbeitergeschenke

Bei vielen Unternehmen ist es üblich, dass Beschäftigte für besondere Leistungen ein kleines Geschenk erhalten. Im Jahr 2021 lag die Freigrenze hier bei 44 € pro Monat. Im Jahr 2022 wurde die Steuerfreigrenze nunmehr auf 50 € angehoben. Dies bedeutet, dass Geschenke an Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen bis zu einem Wert von 50 € weder vom Schenker, also dem Unternehmen, noch vom Beschenkten, also dem Mitarbeiter, versteuert werden müssen. Interessant ist, dass diese Regelung nicht nur die Sozialversicherungspflicht betrifft, sondern auch jede andere Form der Besteuerung.

Steuerliche Vorteile durch Mitarbeitergeschenke

Viele Unternehmer sehen in Mitarbeitergeschenken nicht nur eine nette Geste, sondern auch einen Hebel für steuerliche Vorteile. Vorteilhaft ist, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen hiervon profitieren. Der aktuelle Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 50 €. Problematisch wird nur es nur dann, wenn Sie als Unternehmer einem Beschäftigten etwas zu einem höheren Wert als 50 € schenken. In diesem Fall müssen Sie als Arbeitgeber und auch der Beschäftigte als Arbeitnehmer dieses Geschenk steuerlich geltend machen.

Die Steuerfreigrenze ist daher nur dann interessant, wenn der Wert des Geschenks unterhalb von 50 € liegt. Unternehmer, welche hier geschickt vorgehen und sich strikt an diese Steuerfreigrenze halten, können im Jahr bis zu 600 € als Gegenwert an ihre Beschäftigten verschenken. Eine Steuerpflicht entfällt in diesem Fall.

Wichtiger Hinweis: Dieser Vorteil bezieht sich aber nur auf Sachbezüge.

Was wird unter Sachbezüge verstanden?

Sachbezüge werden auch als Lohnvorteile verstanden. Hierbei erhält der Arbeitnehmer nicht mehr Lohn in Geldeswert, sondern stattdessen ein greifbares, physisches Geschenk überreicht. Wenn Sie zum Beispiel einem Ihrer Beschäftigten eine Lohnerhöhung versprechen, dann wird hierdurch der Bruttoarbeitslohn erhöht. Hierbei handelt es sich nicht um einen Sachbezug. Selbst wenn der Wert unter 50 € liegt, ist hiervon nicht auszugehen.

Wenn Ihr Mitarbeiter oder Ihre Mitarbeiterin jedoch stattdessen einen hochwertigen Kugelschreiber oder einen Obstkorb überreicht bekommt, dessen Wert unter 50 € liegt, dann ist von einem Sachbezug auszugehen. Ihre Beschäftigten können sich dadurch keinen geldwerten Vorteil verschaffen.

Wird dennoch Geld verschenkt, dann ist juristisch gesprochen von einem Geldvorteil bzw. Geldersatz die Rede. Sie als Unternehmer und Arbeitgeber sowie Ihr Beschäftigter als Arbeitnehmer müssen dann die vorgenannten 50 € voll versteuern.

Wie sieht es mit Geschenkkarten und Gutscheinen aus?

Ab dem Jahr 2022 gehören Gutscheine nicht automatisch zur Gruppe der Sachbezüge. Hier müssen Sie noch einige weitere Faktoren berücksichtigen. Geschenkkarten und Gutscheine werden als Geldersatz angesehen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • die Geschenkkarte verfügt über eine eigene IBAN,
  • die Geschenkkarte ist mit einer Barauszahlungsfunktion versehen,
  • die Geschenkkarte kann für Zahlungen oder Überweisungen, wie zum Beispiel PayPal, genutzt werden,
  • es handelt sich um Währungen oder Münzen, welche man in der Landeswährung eintauschen kann.

Kurzum muss es sich um eine Geschenkkarte oder einen Gutschein handeln, der wie eine Girokarte verwendet werden kann. Diese Geschenkkarten sind in aller Regel nicht so häufig vertreten.

Wenn Gutscheine und Geldkarten zu den Sachbezügen gerechnet werden

Die neuen Regelungen im Jahr 2022 verdeutlichen, dass Gutscheine und Geldkarten nur dann als Sachbezug gelten, wenn mit ihnen ausschließlich Waren- und Dienstleistungen eingelöst werden können. Hierzu folgende Beispiele:
• Gutschein für eine bestimmte Einzelhandelskette,
• Gutschein für eine limitierte Produktauswahl, wie zum Beispiel ein Buchgutschein oder ein Museums- oder Kinobesuch,
• Essens- und Getränkemarken als Instrument steuerlicher oder sozialer Zwecke.

Sachbezüge erhöhen das Nettogehalt

Veranschaulichter Vergleich zwischen Geldwertzahlungen und Sachbezüge

Mehr Netto vom Brutto durch Sachbezüge

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Fazit

Zunächst muss angeführt werden, dass für das Jahr 2022 die Steuerfreigrenze für Mitarbeitergeschenke auf 50 € angehoben wurde. Insgesamt haben sich die Regelungen jedoch verschärft. Wenn Sie als Unternehmer Ihren Beschäftigten einen Sachbezug zukommen lassen möchten und dieser unter 50 € liegt, müssen Sie letztlich aufpassen, dass Ihr Mitarbeiter bzw. Ihre Mitarbeiterin hieraus keinen geldwerten Vorteil ziehen kann. Schwierig wird es bei sogenannten Gutscheinkarten. Gutscheine dürfen sich nicht mehrfach verwenden lassen und sind nur für ausgewählte Produkte oder Dienstleistungen verwendbar. Beispiele hierfür sind die Flasche Wein oder Sekt oder ein Präsentkorb. In diesem Fall müssen die Präsente auch von keiner Seite versteuert werden.

Es handelt sich nicht um einen Sachbezug, wenn eine Geschenkkarte zum Beispiel mit einer Bezahlfunktion ausgestattet ist. In bestimmten Situationen handelt es sich beim Verschenken um ein persönliches Anliegen. In diesem Fall ist das Geschenk steuerfrei zu behandeln.

Hierzu gehören zum Beispiel folgende Anlässe:

  • Hochzeit,
  • Geburt eines Kindes,
  • Jubiläum oder
  • Geburtstag.

Diese Geschenke dürfen ausnahmsweise einen Wert von 60 € besitzen. Eine Beförderung oder ein sonstiger Bonus gehören letztlich nicht zu einem persönlichen Anlass.

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