Teil der Buchhaltung, der
 nur den Leistungserstellungsprozess einer Unternehmung abbildet und hierbei – im Gegensatz
 zur Finanzbuchhaltung – nicht an Zahlungsvorgänge bzw. deren Verrechnung in Form von
 Aufwand und Ertrag gebunden ist, sondern losgelöst hiervon den bewerteten
 leistungsbezogenen Güterverbrauch erfasst. Die in der Betriebsbuchhaltung errechnete
 Erfolgsgröße wird als Betriebsergebnis bezeichnet. Es stellt die Differenz der
 Leistungen abzüglich der Kosten dar. Die zahlenmäßige Erfassung des Leistungsprozesses
 in der Betriebsbuchhaltung erfolgt in drei Rechenwerken, der Kostenartenrechnung, der
 Kostenstellenrechnung und der Kostenträgerrechnung. Zwischen der Betriebsbuchhaltung
 und der Finanzbuchhaltung bestehen enge Wechselbeziehungen. In der Buchhaltung erfolgt die
 Verknüpfung in Form des sog. Einkreissystems (z.B. gemäß dem Gemeinschaftskontenrahmen)
 oder eines sog. Zweikreissystems (z. B. gemäß dem Industriekontenrahmen). Daneben werden
 häufig außerhalb der Buchhaltung, z.B. für planerische Zwecke, Überleitungsrechnungen
 zwischen dem Betriebsergebnis und Jahresüberschuss/-fehlbetrag erstellt.

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