Abschlagszahlung (Wirtschaftsrecht)

Abschlagszahlung ist
regelmäßig eine vereinbarte, vorweggenommene Teilleistung eines Geldbetrages auf die vom
Vertragspartner bereits erbrachte Leistung. Sie ist in der Endabrechnung zu
berücksichtigen. Die Abschlagszahlung kann auch ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis
sein, wenn vereinbart ist, dass sie zwischen den Parteien entweder den Anspruchsgrund oder
die Anspruchshöhe außer Streit stellt.

Ersten Kommentar schreiben

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.


*