Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat ist das
vom Gesetz vorgeschriebene Organ einer Aktiengesellschaft (AG), einer
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder einer Genossenschaft ( § 95 AktG bis § 116
AktG und § 9 GenG). Der Aufsichtsrat hat insbesondere die Aufgabe, die Geschäftsführung
zu überwachen (§ 111 AktG, § 278 AktG und § 287 AktG, § 38 GenG bis § 40 GenG). Er
besteht aus mindestens drei Mitgliedern und fasst seine Beschlüsse mit einfacher
Stimmenmehrheit.

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