Ausleihungen

Ausleihungen sind
langfristige Forderungsdarlehen, die zum Anlagevermögen gehören. Bei der Zurechnung zum
Anlagevermögen kommt es auf die vereinbarte Mindestlaufzeit an. Ein Darlehen mit einer
Mindestlaufzeit von 4 Jahren rechnet stets zum Anlagevermögen. Beträgt die vereinbarte
Laufzeit 1 Jahr oder weniger, gehört das Darlehen zum Umlaufvermögen. Bei vereinbarten
Laufzeiten von mehr als einem Jahr und weniger als vier Jahren muss ermittelt werden, ob
die Kapitalforderung dazu bestimmt ist, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247
Abs. 2 HGB). Maßstab hierfür ist die subjektive Absicht des Kaufmanns.

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