Nachweisgesetz

Das Gesetz über den
Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen, genannt
Nachweisgesetz, schreibt vor, daß jeder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer binnen zwei Monaten
nach Aufnahme der Arbeit eine unterschriebene Niederschrift mit den wesentlichen
Arbeitsbedingungen aushändigen muss, sofern diese sich nicht schon aus dem schriftlich
abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben. Dies gilt auch für bereits bestehende
Arbeitsverhältnisse, sofern der Arbeitnehmer den Nachweis vom Arbeitgeber verlangt.

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