Realkredit

Kredit, der durch reale, d.
h. dingliche Kreditsicherheiten, insbesondere Vermögenswerte wie Grundstücke abgesichert
ist. Derartige Kredite werden von sogenannten Realkreditinstituten, z. B. Hypothekenbanken
und Bausparkassen im Rahmen der Eigenheimfinanzierung begeben. Hier wird im Rahmen der
Kreditprüfung hauptsächlich auf die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit, im Gegensatz zur
persönlichen Kreditwürdigkeit, eines Kreditnehmers Wert gelegt. Für den Kreditgeber
(Kreditor) stellt die Verwertbarkeit von Sachwerten, ausgedrückt im sogenannten
Beleihungswert, die Sicherheit für eine rechtzeitige Zins- und Tilgungszahlung durch den
Kreditnehmer (Debitor) dar.

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