Relative Einzelkostenrechnung

Kostenrechnungssystem,
insbesondere Kostenträgerrechnung, die den Begriff der Kosten entscheidungsorientiert im
Sinne von Paul Riebel durchführt. Im Gegensatz zur klassischen Kostenrechnung, bei der
als Hauptkosteneinflussgröße die Beschäftigung bzw. Ausbringungsmenge definiert wird,
versteht Riebel als Ursache von Kosten betriebliche Entscheidungen, die nach dem
sogenannten Identitätsprinzip diesen zuzurechnen sind. Danach sind nur Kosten einerseits
und Leistungen bzw. daraus resultierende Erlöse andererseits gegenüberzustellen, die
sich auf dieselbe Entscheidung beziehen bzw. von der identischen Entscheidung verursacht
wurden. Anstatt von fixen Kosten und variablen Kosten bzw. von Einzelkosten und
Gemeinkosten zu sprechen, definiert Riebel sämtliche Kosten als relative Einzelkosten. In
einer ersten Grundrechnung werden systematisch alle relativen Einzelkosten der
Unternehmung, die in einer Abrechnungsperiode angefallen sind, erfasst. Diese
Grundrechnung entspricht der klassischen Kostenarten-, Kostenstellen- und
Kostenträgerrechnung und bildet die Basis für die sogenannte Auswertungsrechnung. Dabei
kann in der Grundrechnung je Kostengröße deren Disponierbarkeit, Zurechenbarkeit,
Dauerhaftigkeit oder auch Aktivierungspflicht in der Rechnungslegung erfasst werden. Eine
wesentliche Einteilung ist auch die in Leistungskosten und Bereitschaftskosten. Im Rahmen
der Auswertungsrechnung wird die Betrachtung auf die relativen Einzelkosten begrenzt, die
von einem Kostenstellenleiter tatsächlich beeinflussbar sind. Dies erfolgt weitgehend
nach dem Prinzip der Deckungsbeitragsrechnung. Eine Zurechnung auf Produkte erfolgt somit
nicht, sondern es gilt die Einzelkosten zu kontrollieren, die unmittelbar und zusätzlich
durch einen Kostenträger verursacht werden.

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