Schleichwerbung

Werbung, die ohne Vorliegen
einer entsprechenden Genehmigung durch unentgeltliche Nutzung eines Massenmediums erfolgt.
Ziel ist es, die Werbewirkung zu erhöhen und die Werbekosten zu senken. Eine offene, aber
erschlichene Werbung ist zwar erlaubt, wird aber von den Medien zu vermeiden versucht.
Eine redaktionell gestaltete, getarnte Werbung, bei der der werbliche Charakter nicht auf
Anhieb durchschaut wird, verstößt hingegen gegen das Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb (UWG) sowie das Presserecht und ist unzulässig.

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