Steuerbilanz

Instrument zur Ermittlung
des Gewinns innerhalb der ersten drei Einkunftsarten mit Hilfe eines
Betriebsvermögensvergleichs. Zu unterscheiden sind die originäre Steuerbilanz und die
abgeleitete Steuerbilanz. Zur Erstellung einer originären Steuerbilanz ist verpflichtet,
wer z. B. als Gewerbetreibender nicht nach Handelsrecht zur Buchführung und Erstellung
eines Jahresabschlusses verpflichtet ist, aber die Umsatzgrenze von 260 000 EUR oder die
Gewinngrenze von 25 000 EUR überschreitet. Weiterhin können Land- und Forstwirte und
Selbständige freiwillig nach § 4 EStG eine Steuerbilanz erstellen und so ihren Gewinn
ermitteln. Hierbei sind die Regeln über den Umfang des Betriebsvermögens sowie die
Regeln über die Aktivierung, Passivierung und Bewertung nach § 6 EStG zu beachten.

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