Versicherungsmakler

ist ein Handelsmakler, der
Versicherungsverträge vermittelt und hierbei i.d.R. weitgehend als Berater und Vertreter
des Versicherungsnehmers tätig wird; gleichwohl wird die Abschlussvergütung oder
Provision (Courtage) abweichend von der Regel des § 99 HGB stets allein vom Versicherer
gezahlt (bei der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung der Höhe nach gesetzlich
beschränkt).

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