Vollkostenrechnung

Kostenrechnungssystem, bei dem sämtliche
Kosten, d. h. alle Einzelkosten und alle Gemeinkosten, im Wege der Kostenartenrechnung
erfasst, in der Kostenstellenrechnung verteilt und in der Kostenträgerrechnung auf die
Kostenträger (Leistungseinheiten) zugerechnet wird. Im Gegensatz zur Teilkostenrechnung,
bei der nur Teile der Kosten auf die Kostenträger verteilt werden, entsteht hier das
Problem, daß sowohl fixe Kosten als auch Gemeinkosten, für die der Kostenträger, auf
den diese verteilt werden nicht ursächlich ist, bei der Kalkulation von Preisen zu
Fehlinformationen führen können. So muss bei der Wahl zwischen Eigenfertigung versus
Fremdbezug darauf geachtet werden, daß auch beim Fremdbezug Teile der fixen und gemeinen
Kosten in die Abwägung einbezogen werden.

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