Fixe Kosten

Im Gegensatz zu variablen
Kosten von einer kurzfristigen Beschäftigungsänderung bzw. der Änderung der
Ausbringungsmenge unabhängige Kosten. Absolut fixe Kosten fallen zur Aufrechterhaltung
der Betriebsbereitschaft (z. B. Kfz-Steuern, Versicherungsprämien, Mieten und
Leasingbeiträge) unabhängig von der Beschäftigung an. Intervallfixe Kosten verändern
sich bei unterschiedlichen Beschäftigungsober- oder Untergrenzen sprunghaft (z. B.
zusätzliche Einstellung eines Mitarbeiters, zusätzliche Anmietung einer
Lagerhalle). 

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