Darum sollte das 3G-Modell am Arbeitsplatz auch künftig als Orientierung dienen

3G-Modell am Arbeitsplatz

Das 3G-Modell trat mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes am 24. November 2021 in Kraft. Wer demnach nicht im Homeoffice arbeiten konnte, der musste bei seinem Arbeitgeber einen 3G-Nachweis vorlegen. Am 20. März 2022 soll der Coronaschutz nun merklich gelockert werden. Wir gehen in unserem heutigen Artikel auf die wichtigsten Bestandteile des 3G-Modells ein und verraten, warum Schutzmaßnahmen im Betrieb nach wie vor relevant sind.

Der Arbeitsschutz spielt weiterhin eine wichtige Rolle

Wenn auch die bestehenden Maßnahmen zum 20. März 2022 gelockert werden, so soll Infektionen am Arbeitsplatz dennoch vorgebeugt werden. Demnach liegt es auch weiterhin in der Verantwortung der Unternehmen, Covid-Tests, Masken sowie andere Hilfsmittel für den Arbeitsschutz bereitzustellen. Schließlich nimmt bei steigenden Inzidenzen auch der Bedarf an hochwertiger Covid-Schutzausrüstung zu. Die Unternehmen sind daher gut darin beraten, entsprechend vorzusorgen und sich langfristig mit ausreichend Tests einzudecken.  Die Gesundheit der Mitarbeiter hat schließlich auch weiterhin oberste Priorität.

Viele Unternehmen greifen zu hochwertigen Covid-Antigentests

Auch künftig müssen die Unternehmen ihre bestehenden Hygienekonzepte einhalten. Um mögliche Infektionen rechtzeitig nachzuweisen, ist der Einsatz von Covid-Antigentests empfehlenswert. Bei ist gilt vor allem die Prüfung des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gelistet sind als Qualitätsmerkmal. Eine Auflistung geprüfter Antigentests finden Sie zum Beispiel unter: https://source-medical.de/collections/covid-19-schnelltests

Das 3G-Modell und seine Bedeutung

Mit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Paragraph 28b Absatz 1 wurde das 3G-Zulassungsmodell für alle Unternehmen bindend. Demnach dürfen nur genesene, geimpfte sowie getestete Mitarbeiter die Arbeitsstätte aufsuchen. Als Nachweis kann wahlweise ein Impf- und Genesenen-Zertifikat sowie auch ein negatives Testergebnis dienen. Eine Ausnahme kann nur dann gewährt werden, wenn kein Personenkontakt in den Unternehmen besteht oder der jeweilige Mitarbeiter im Homeoffice beschäftigt wird. In diesen beiden Fällen gilt auch für den Arbeitgeber keine gesetzliche Kontrollpflicht.

Auch in Zukunft ist Vorsicht am Arbeitsplatz geboten

Wenn auch das bestehende 3G-Modell ab dem 20. März aufgehoben werden soll, so spielt der Infektionsschutz in Betrieben nach wie vor eine bedeutende Rolle. Demnach sind Arbeitgeber hier auch weiterhin in der Verantwortung, das Infektionsgeschehen einzudämmen. So sollten die Kontakte in den Betrieben auch künftig eingeschränkt werden. Kostenlose Covid-Tests, Atemschutzmasken sowie Einweghandschuhe müssen zudem jederzeit griffbereit für die Mitarbeiter sein. Auch die Arbeit im Homeoffice sollte den Beschäftigten, sofern möglich, weiterhin angeboten werden. Durch das mobile Arbeiten lassen sich Kontakte in den Unternehmen nachweislich reduzieren, sodass auch mögliche Übertragungswege frühzeitig unterbunden werden.

Die Homeoffice-Option sollte beibehalten werden

Damit das mobile Arbeiten auch künftig ermöglicht wird, muss den Beschäftigten auch die richtige Ausstattung bereitgestellt werden. Weiterhin sollten auch im Homeoffice verbindliche Arbeitszeiten gelten, sodass Arbeitszeit und Freizeit nicht ineinander übergehen. Weiterhin profitieren vor allem Eltern von flexiblen Arbeitszeit-Modellen und sehen diese als klaren Benefit. Schließlich ist es insbesondere in Zeiten von Corona wichtig, dass Familie und Beruf sich miteinander vereinen lassen. Mithilfe regelmäßiger Online-Meetings bleiben die Mitarbeiter zudem mit ihren Kollegen in Kontakt. Schließlich sollte der Austausch sowie auch der Teamzusammenhalt auch über die Distanz hinweg erhalten bleiben. Eine durchdachte Organisation ist demnach vor allem dann wichtig, wenn die Unternehmen auch langfristig auf Homeoffice-Arbeitsplätze setzen.

Arbeiten im Homeoffice

Fazit: Unternehmen dürfen nicht leichtsinnig werden

Das 3G-Modell hat in der Vergangenheit viele Fragen für die Unternehmen aufgeworfen. Mit den geplanten Lockerungen entfallen nun auch die Kontrollen seitens der Arbeitgeber. Dennoch ist es sinnvoll, einige Maßnahmen auch künftig beizubehalten, um den Mitarbeitern einen maximalen Schutz zu ermöglichen.

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