Arbeitsschutz auf Baustellen: Einführung und Überblick

Arbeitsschutz auf der Baustelle

Baustellen gehören zu den besonders gefährdeten Arbeitsbereichen. Hier müssen Bauleiter und Beschäftigte nicht nur mit wechselnden Einsatzorten rechnen, sondern auch mit schwierigen Wetterbedingungen und einer hohen körperlichen Belastung. Wer auf dem Bau beschäftigt ist, der hat es wahrlich nicht leicht. Hinzu kommt meist noch der hohe Zeitdruck, da bestimmte Projekte zu einer vorgegebenen Zeit erledigt werden müssen. Unternehmer sind daher angehalten, das Gesundheits- und Unfallrisiko möglichst gering zu halten. Daher spielt der Arbeitsschutz auf Baustellen eine wichtige Rolle.

Die wichtigsten Gesetze zum Arbeitsschutz auf Baustellen

Zum Thema Arbeitsschutz auf Baustellen gelten beispielsweise folgende gesetzliche Bestimmungen:

  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • die Baustellenverordnung (BaustellV)
  • die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Darüber hinaus gibt es noch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Damit werden die staatlichen Vorschriften konkretisiert und sollen die Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle sicherer machen.

Welche Gefahren gibt es auf Baustellen?

Beispielhaft sollen nur die wichtigsten Gefahrenpunkte hier aufgeführt werden. Vielleicht wurde aus Zeitgründen ein Baustellengerüst nicht ausreichend abgesichert. In diesem Fall besteht eine Absturzgefahr. Ebenso kann es vorkommen, dass Chemikalien nicht ordnungsgemäß gelagert wurden. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich an den Gefahrstoffen verletzen. Nicht unwichtig ist es, wenn Maschinen falsch angeschlossen worden oder gar defekt sind. Hierbei können lebensbedrohliche Verletzungen die Folge sein. Zum Teil hantieren an diesen Maschinen nicht autorisiertes Personal. Schließlich kann auch herumliegendes Werkzeug zu einer Gefährdung führen. Die Baustellenmitarbeiter könnten hierüber stolpern und sich verletzen. Schließlich müssen Sie als Unternehmer dafür sorgen, dass ihre Bau-Mitarbeiter über eine entsprechende Schutzkleidung verfügen. Hier wird auf die allgemeine Helmpflicht hingewiesen.

Leider lassen sich im harten Arbeitsalltag nicht immer Unfälle und Verletzungen vermeiden. Wer zum Beispiel an schwer zugänglichen Stellen arbeiten muss, der wird ohne zusätzliche Sicherung vielleicht das Gleichgewicht verlieren. Als Unternehmer ist man hier zwar in der Pflicht, alle geeigneten Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, jedoch gibt es hier auch bestimmte Grenzen, die von den Baustellen-Mitarbeitern selbst überschritten werden.

Als Unternehmer sollten Sie den Beschäftigten auf einer Baustelle nach Bedarf folgende Schutzausrüstung zur Verfügung stellen:

  • ein Arbeitshelm,
  • passende Schutzkleidung,
  • Arbeits-Sicherheitsschuhe,
  • einen Gehörschutz,
  • eine Schutzbrille,
  • Schutzhandschuhe,
  • einen Knieschutz sowie
  • eine Schutzmaske.

Verständlicherweise wird nicht bei jeder Arbeit die vollständige Liste an Schutzkleidung benötigt. Diese richtet sich natürlich nach Bedarf und Einsatz.

Neben den weiter oben angeführten Gefahren, gibt es solche, die auch im normalen Arbeitsleben die Gesundheit beeinträchtigen können. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Lärm,
  • Staub,
  • Vibrationen,
  • Nässe,
  • Hitze,
  • Kälte,
  • Zugluft,
  • atypische Arbeitshaltung.

Nicht unwichtig ist auch der psychische Risikofaktor. Monotone Arbeitsabläufe sowie ein eingeschränkter Handlungsspielraum können durchaus die Psyche belasten und zu einem Gefährdungspotenzial werden. Auch diejenigen sollten vorsichtig sein, die ständig ihre Leistungsfähigkeit überschreiten möchten.

Für ausreichend Beleuchtung sorgen

Auf vielen Baustellen muss rund um die Uhr gearbeitet werden. Ein Beispiel stellen Gleisarbeiten dar. Im Hintergrund steht, dass der Zugverkehr nach Möglichkeit so wenig wie möglich zu beeinträchtigen ist. Aus diesem Grund sind Gleisarbeiter häufig auch in der Nacht unterwegs.

Verständlicherweise darf in diesem Fall eine ausreichende Beleuchtung nicht fehlen. Gerade bei der Arbeit mit schwerem Gerät sollten die Bediener immer den vollen Überblick erhalten. Ansonsten kann es hier zu schweren Unfällen führen. Im Bereich der Arbeitsscheinwerfer hat sich in den letzten Jahren viel getan. Wegen der hohen Abstrahlleistung wurden die Scheinwerfer immer sehr heiß und stellten damit ebenfalls eine Gefahrenquelle dar. Andererseits spielt heute die Energieeffizienz eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund setzen immer mehr Hersteller von Arbeitsscheinwerfern auf energieeffiziente und kalte LED-Lampen. Wer sich interessenhalber etwas näher darüber informieren möchte, der findet unter Xenon vs. LED einen nützlichen Ratgeber.

Wer hat eigentlich Anspruch auf Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit?

Ziel des Arbeitsschutzes ist die Vermeidung von Arbeitsunfällen sowie der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Hierzu zählen alle im Betrieb tatsächlich beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Auf der Baustelle sind diese nicht ausschließlich männliche Kollegen, sondern immer häufiger auch weibliche Beschäftigte.

Ansonsten gehören aber auch Auszubildende, Praktikanten, Umschüler, Schüler und Studenten zum Personenkreis, die ggf. auf einer Baustelle eingesetzt werden. Daher ist der Personenkreis besonders weitreichend.

Wer ist für die Arbeitssicherheit auf Baustellen verantwortlich?

Das große Problem auf Baustellen ist, dass dort nicht nur eine Firma tätig ist, sondern häufig gleich mehrere. Durch das unterschiedliche Zusammenwirken wird die Arbeit noch gefährlicher. Während Dachdecker sicher auf dem Dach arbeiten, können versehentlich fallengelassene Pfannen die darunter befindlichen Arbeiter verletzen. Jedes Unternehmen muss daher seine Arbeitsschutz- und Verkehrssicherungspflichten erfüllen. Zum Teil steht hier der jeweilige Bauleiter in der Pflicht.

Bei großen Baustellen mit zahlreichen Firmen kann auch ein sogenannter Sicherheits- und Gesundheitskoordinator eingesetzt werden. Ansonsten liegt in der Hauptverantwortung der Bauherr. Dies bedeutet, dass private Bauherren, die sich ihr Einfamilienhaus bauen lassen, auch für den Arbeitsschutz verantwortlich sind. Meist bekommen diese davon aber nichts mit, da auf jeder Baustelle ein Verantwortlicher des Bauunternehmens vor Ort tätig ist und diese Überwachung übernimmt.

Eine wichtige Vorkehrung für den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit ist, dass ausgeschlossen werden muss, dass keine Unbefugten auf die Baustelle gelangen können. Insbesondere für Kinder stellen Baustellen eine erhöhte Gefahr dar.

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