Die Gründungsarten im Überblick

Die Gründungsarten im Überblick

Bislang haben wir nur von der Existenzgründung im allgemeinen gesprochen. Nachfolgend wollen wir uns die einzelnen Möglichkeiten, um zu einem eigenen Unternehmen zu kommen, näher anschauen. Vom Grundsatz her können drei Arten der Gründung unterschieden werden:

Die Neugründung

Die Neugründung ist die am häufigsten gewählte Form der Existenzgründung.

Der Gründer startet von Null, muss den Markt erst erobern und dann seine Position festigen.

Darüber hinaus müssen Beziehungen zu Kunden und Lieferanten aufgebaut werden. Auch kann es nötig sein Mitarbeiter auszuwählen und einzustellen.

Jetzt muss sich das neugegründete Unternehmen einen Ruf erwerben und diesen kontinuierlich verbessern.

Kurzum: Der Gründer muss eine Anlaufphase durchstehen.

Die Neugründung birgt aber nicht nur Risiken. Sie bringt auch die Chance, den Betrieb nach eigenen Vorstellungen völlig neu aufzubauen und zu gestalten. Damit ist ein Höchstmaß an Selbstverwirklichung gewährleistet.

Die Betriebsübernahme (Unternehmensnachfolge)

Von vielen wird die Betriebsübernahme als Existenzgründung-light bezeichnet, da ein am Markt erfolgreich operierendes Unternehmen mit fertigem Konzept, bestehendem Kundenstamm, eingespielten Mitarbeitern und gefüllten Auftragsbüchern übernommen wird.

Doch Vorsicht – die Betriebsübernahme ist ein schwieriges Unterfangen und keinesfalls ein „Setzen in das gemachte Nest“.

Eine nichtdurchdachte Betriebsübernahme kann sehr schnell zur Insolvenz führen und ist vom Schwierigkeitsgrad her höher einzustufen als eine Neugründung – auch wenn es auf den ersten Blick nicht so scheint.

Ermessen lässt sich dies an der aufzuwendenden Zeit. Während eine Neugründung, natürlich abhängig von Art und Branche, durchaus in zwölf Monaten vollzogen werden kann, sollte für eine Betriebsübernahme ein Zeitfaktor von mindestens 24 Monaten bis zu fünf Jahren kalkuliert werden.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Betriebsübernahme oftmals höhere Investitionen als die Neugründung erforderlich macht.

Darüber sollte der Gründer nachdenken und entsprechende Daten parat haben:

  • Gründe der Betriebsübergabe

    Sind es wirklich die vorgegebenen Alters- und Gesundheitsgründe oder die persönlichen Beweggründe die der Inhaber angibt? Möglicherweise stecken auch beginnende wirtschaftliche Schwierigkeiten oder zunehmender Konkurrenzdruck dahinter.

  • Kunden des Betriebs

    Einer der größten Vorteile der Betriebsübernahme im Vergleich zur Neugründung besteht darin, dass der Übernehmer einen Kundenstamm vorfindet, auf den er aufbauen kann. Hierbei ist zu prüfen, ob der Kundenstamm breit gefächert ist und keine ausschließlichen Abhängigkeiten bestehen. Verfügt das zu übergebende Unternehmen über eine aussagekräftige Kundenkartei?

  • Betriebsräume

    Betriebsstandort und Einrichtung sind wichtige Erfolgsfaktoren. Sind die Räume für die Zwecke geeignet und stimmen mit dem neuen Unternehmenskonzept überein? Kann der Standort langfristig gesichert werden?

  • technische Ausstattung

    Oftmals ist die technische Ausstattung noch gut und funktionsfähig, entspricht aber nicht mehr den neuesten Standards. Auch müssen diese zum Unternehmenskonzept passen. Maschinen und Geräte müssen sorgfältig getestet und überprüft werden. Dies schließt selbstverständlich etwaige Leasingverträge und Garantien ein.

  • Mitarbeiter

    Qualifizierte, motivierte und zuverlässige sind u.a. Garant für den guten Ruf eines Unternehmens. Es ist daher zu prüfen, ob die alten Mitarbeiter bleiben werden oder beabsichtigen zu kündigen. Arbeitsrechtlich bestehen keine Ausschließlichkeitsgründe die eine Kündigung von Arbeitnehmern verhindern würden. Dieses Recht haben alter und neuer Inhaber im Zuge einer Betriebsübergabe/-übernahme jedoch nicht; vgl. § 613a BGB.

  • Ertragslage des Unternehmens

    Niemand kauft die „Katze im Sack“. Es ist daher dringend davon abzuraten einen Betrieb zu übernehmen, dessen Bilanzen man nicht kennt. Als Minimum sind die letzten drei Bilanzen zu prüfen, wobei zu berücksichtigen gilt, dass diese Bilanzen nicht die „Bibel“ darstellen, da im Rahmen der Bilanzpolitik Gestaltungsmöglichkeiten zulässig sind (z.B. Bewertung).

  • künftige Gewinne

    Im Gegensatz zu einer Neugründung hat der Übernehmer eines Betriebes eine Basis, aufgrund der er schätzen kann, wie viel er künftig verdienen kann. Jedoch darf die Gewinn- und Verlustrechnung nicht im Original übernommen werden, sondern muss um die Positionen korrigiert werden, die sich durch die Übernahme mit Sicherheit verändern werden.

Solche Veränderungen können zusätzliche Kostenbelastungen sein, wie z.B.

Ferner gilt es zu berücksichtigen, dass es auch zu Umsatzrückgängen kommen kann wenn langjährige Kunden abspringen. Eine andere Frage die sich im Zuge der Betriebsübernahme stellt ist:

Wie viel soll ich für den Betrieb bezahlen – was ist er eigentlich wert?

Für die Wertermittlung und somit für den Kaufpreis gibt es keine einheitlichen normierten Verfahren. Es gibt zwar verschiedene Rechenverfahren, diese kommen aber meist zu unterschiedlichen Ergebnissen.

In der Praxis wird der Verkäufer den Unternehmenswert nach rein subjektiven Kriterien festlegen, als Basis werden z.B. die in der Vergangenheit erzielten Gewinne herangezogen.

Diese Bewertung ist für den Übernehmer jedoch irrelevant, da der Unternehmenswert sich nach den zukünftig zu erwartenden Gewinnen bestimmt.

Um zu einem akzeptablen Anhaltspunkt für den Wert eines Unternehmens zu kommen, kann man zu folgendem Verfahren greifen: Der Wert eines Unternehmens setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

Unter dem Substanzwert versteht man den Verkehrswert der Wirtschaftgüter, die der Übernehmer erwerben soll (z.B. der Fuhrpark, die Maschinen).

Der Firmenwert repräsentiert den Gegenwert für die guten Ertragserwartungen, die im Ruf, im Bekanntheitsgrad des Betriebes, im Know-how, in der Kundschaft und im Mitarbeiterstamm begründet sind.

Der Firmenwert wird wie folgt ermittelt:

(Plangewinn ./. kalkulatorischer Unternehmerlohn) x Wertfaktor
= Firmenwert

Beispielrechnung:

Plangewinn in EUR: 87.000,–
kalkulatorischer Unternehmerlohn in EUR: 70.000,–
Wertfaktor: 2,5

(EUR 87.000,– ./. EUR 70.000,–) x 2,5 = EUR 42.500,–

Diesem ermittelten Wert wird jetzt noch der Substanzwert hinzugezählt und im Ergebnis erhält man den Kaufpreis.

Der Wertfaktor hängt u.a. von den Zukunftsaussichten der Branche, der Abhängigkeit von einzelnen Kunden und vom Standort ab. Der Wertfaktor ist also eine Schätzwert.

Bei Klein- und Mittelbetrieben liegt dieser Wert üblicherweise zwischen zwei und fünf.

1 Kommentar

  1. Die Unternehmensgründung ist ein aufregender Prozess, der viele wichtige Entscheidungen erfordert. Von der Wahl der Geschäftsidee über die Bestimmung des Standorts bis hin zur Auswahl der richtigen Rechtsform – all diese Schritte tragen dazu bei, den Grundstein für das zukünftige Geschäft zu legen. Es ist auch entscheidend, den Kundenkreis zu definieren und eine geeignete Finanzierungsstrategie zu wählen. Jeder dieser Aspekte beeinflusst den Erfolg des Unternehmens und sollte daher sorgfältig durchdacht werden.

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